Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bartsch Pacheco Translations


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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bartsch Pacheco Translations
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1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bartsch Pacheco Translations (im Folgenden auch genannt Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Die Auftragsausführung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen, sofern kein Widerspruch durch den Auftraggeber erhoben wird. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und muss beim Auftragnehmer gesondert schriftlich geltend gemacht werden. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen erfolgt mit Annahme des Angebotes, Erhalt der Auftragsbestätigung oder Annahme der Leistungs- oder Warenlieferung des Auftraggebers. Nebenabreden oder abweichende Regelungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Angebote erfolgen freibleibend. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung der Auftragsannahme per E-Mail.

 

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

2. Geheimhaltung & Vertraulichkeit

(1) Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Unterlagen und Übersetzungen Dritten gegenüber geheim zu halten, sofern er nicht ausdrücklich vom Auftraggeber zur Offenlegung aufgefordert wird.

 

(2) Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

 

3. Berechnungsgrundlage

(1) Wurde kein Pauschalpreis vereinbart, so ist das in den Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar als Zirkapreis zu verstehen. Maßgeblich für die Kalkulation ist die Wortanzahl des Ausgangstextes. Andere Berechnungsmodi wie Zeilenanzahl oder Stundenaufwand sind ebenfalls möglich. DTP-Arbeiten werden pro Seite berechnet, sofern das verwendete Bildmaterial vom Auftraggeber geliefert wird und an ihm keine Änderungen vorzunehmen sind.

 

(2) Dem Auftraggeber wird im Vorfeld von dem Übersetzungsbüro ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die Übersetzungsarbeiten unterbreitet. Hierbei erfolgt die Berechnung anhand des Umfangs, Fachgebiets, vorliegenden Textformats sowie des Schwierigkeitsgrads. Bei Annahme des Angebots ist dieses für den Auftragnehmer und den Auftraggeber bindend. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sofern nach Beginn der Übersetzungsarbeit noch Änderungen durch den Auftraggeber am Originaltext vorgenommen werden, ein höheres Honorar zu berechnen, als im ursprünglichen Angebot angegeben. Dies wird mit dem Auftraggeber entsprechend vereinbart.

 

(3) Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige Sprachdienstleistungen (Transkription, Korrekturarbeiten, Dolmetscherdienste, etc.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Auch hier kann der Auftragnehmer ein Pauschalangebot unterbreiten.

 

(4) Bei umfangreicheren Übersetzungsarbeiten oder bei einer längeren Zusammenarbeit können im Vorfeld zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Rahmenvereinbarungen getroffen werden. Diese sind nach Abschluss für beide Parteien bindend.

 

(5) Alle Preise verstehen sich in Euro (netto), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig.

 

(6) Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungsarbeiten einen angemessenen Vorschuss verlangen.

 

4. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer übersandte Angebot per Email oder in schriftlicher Form bestätigt hat und anschließend der Auftragnehmer die Annahme des Auftrags per Mail oder in schriftlicher Form bestätigt hat.

 

(2) Ein Vertrag besteht zwischen dem Auftraggeber und Udo Bartsch, Bartsch Pacheco Translations, Maritimweg 21, 14542 Werder/Havel, Deutschland.

 

5. Zahlung & Fälligkeit

(1) Durch Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind Honorarrechnungen für Aufträge jeglicher Art, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig.

 

(2) Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (E-Mail).

 

(3) Sofern aufgrund eines umfangreichen Auftrags Teillieferungen vereinbart wurden, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung, es sei denn, es wurden anderslautende Absprachen vereinbart.

 

(4) Jede verspätete oder nicht eingegangene Zahlung führt zur sofortigen Vollstreckbarkeit des vom Auftraggeber geschuldeten Gesamtbetrags ohne vorherige Mahnungen oder andere Formalitäten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Verzugszinsen zu verlangen. Es wird der Zinssatz des Tages herangezogen, an dem die Zahlung fällig gewesen wäre. In jedem Fall muss der Auftraggeber jene Kosten zurückerstatten, die dem Auftragnehmer zur Eintreibung des strittigen Betrages entstanden sind. Im Fall eines Zahlungsverzugs werden in Arbeit befindliche Projekte ausgesetzt.

 

(5) Bei Privatkunden erwarten wir die Begleichung des Rechnungsbetrages im Voraus.

 

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.). Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen. Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die entsprechende Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Auftragnehmer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, bei evtl. anfallenden Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.

 

(2) Bei Übersetzungen, welche für den Druck, Massenmedien jeglicher Art oder für Filmproduktionen verwendet werden, überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig einen Korrekturabzug, so dass der Auftragnehmer evtl. Korrekturen vornehmen kann.

 

(3) Verzögerungen bei der Lieferung einer Übersetzung, welche sich aus einer verzögerten Bereitstellung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers.

 

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung des zu übersetzenden Textes und stellt sicher, dass dadurch keine Urheberrechte Dritter verletzt werden und eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

 

7. Abnahme & Lieferung

(1) Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung der Übersetzung und nach Zusendung dieser zur Abnahme verpflichtet.

 

(2) Die genaue Terminabsprache mit dem Auftraggeber erfolgt bei Auftragsvergabe auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Kapazitäten.

 

(3) Eine Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird in der Regel verbindlich zugesagt. Kann der vereinbarte Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretbaren Umständen (Betriebsstörungen, Unfall, Krankheit, Ausfall der Energieversorgung, Tod etc.) nicht eingehalten werden, so ist der Aufragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder vom Auftraggeber eine entsprechende Nachfrist zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

 

(4) Im Fall eines Lieferverzugs von über einem Drittel der festgelegten Lieferzeit und im Falle einer vom Auftragnehmer direkt und allein zu verantwortenden Verzögerung, wird eine Rückerstattung gewährt, die zwischen den Parteien auszuhandeln ist, bis zu einem Betrag von 100 % des Rechnungsbetrages.

 

8. Ausführung & Mängelansprüche

(1) Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, werden die zur Verfügung gestellten Texte fachgerecht und sachgerecht sowie sinngemäß und grammatikalisch nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern vom Auftraggeber keine Unterlagen oder besondere Anweisungen beigefügt sind, in die allgemein übliche, den mittleren Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsindustrie des jeweiligen Sprachraums übersetzt.

 

(2) Etwaige Reklamationen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

 

(3) Reklamiert der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Für Nachbesserungen hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

 

(4) Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen und unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bzw. Ersatzleistung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet, sofern nicht eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gleiches gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung, Ersatzleistung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer verzögerten, unterlassenen oder misslungenen Nachbesserung, Ersatzleistung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

(5) Mängel an einem Teil der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

 

(6) Macht der Auftraggeber keine Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung beim Auftragnehmer geltend, so gilt die Leistung als mängelfrei angenommen.

 

(7) Mängel sind erhebliche Abweichungen vom Originaltext oder unrichtige Darstellungen des Sachverhalts. Stilistische Verbesserungen in der Übersetzung stellen keinen Mangel dar. Nicht als Mangel gelten darüber hinaus Fehler, die auf schlecht lesbare und unvollständige Textvorlagen oder falsche kundeneigene Terminologien zurückzuführen sind.

 

9. Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro sowie seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ein.

 

(2) Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen (E-Mail-Versendung) oder durch Viren verursacht werden. Der Auftragnehmer trifft hierfür entsprechende Maßnahmen.

 

(3) Für Fehler in Übersetzungen, die in inkorrekten oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers oder fehlerhaften Originaltexten begründet sind, wird keine Haftung übernommen.

 

(4) Das Übersetzungsbüro gibt keine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen. Dies kann nur übernommen werden, wenn der Auftraggeber diese Anforderungen ausdrücklich gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums hatte. Garantie- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

(5) Der Auftragnehmer kann auf keinen Fall für Übersetzungen haftbar gemacht werden, die stilistisch nicht zufriedenstellend sind. Insbesondere bei Werbetexten und Lebensläufen, aber auch generell, beschränken sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich auf die Übersetzung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Text in einem vom Ausgangstext abweichenden Stil/Format zu verfassen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag beschränkt.

 

(6) Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

 

10. Ausführung durch Dritte & Abwerbungsverbot

(1) Zur Ausübung aller Geschäfte darf sich der Auftragnehmer, sofern dies für erforderlich und zweckmäßig erachtet wird, der Hilfe Dritter bedienen. Der Auftragnehmer haftet nur für eine sorgfältige Auswahl.

 

(2) Der Auftraggeber ist während der Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer verpflichtet, nicht mit dem entsprechenden Übersetzer direkt in Kontakt zu treten, es sei denn, dies wurde vom Auftragnehmer ausdrücklich genehmigt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, den Übersetzer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abzuwerben.

 

11. Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Kunden werden die bereits ausgeführte Arbeit zu 100 % und die noch ausstehende Arbeit zu 50 % in Rechnung gestellt.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Auftraggeber kein Nutzungs- recht.

 

13. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich die Urheberrechte an der Übersetzung vor.

 

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Diese gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

 

15. Gerichtsstand

Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt. Der zuständige Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Falls eine Übersetzung nicht bezahlt wurde, ist jede vollständige oder teilweise Darstellung bzw. Reproduktion der besagten Übersetzung gesetzeswidrig. Der Auftragnehmer behält sich vor, von einem Kunden, der unbezahltes Material verwendet, die sofortige Bezahlung der Übersetzung und, soweit anwendbar, die Vergütungen zu verlangen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.