In Berlin und Potsdam, sowie in ganz Deutschland, stehen uns hochqualifizierte vereidigte Übersetzer zur Verfügung, um Ihre beglaubigte Übersetzung schnell, zuverlässig und für die
verschiedensten Sprachen und Fachbereiche anzufertigen. Wir wählen sorgfältig aus, mit wem wir zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Übersetzungen professionell sind und für den
gewünschten Zweck anerkannt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt wurde. Eine Beglaubigung ist immer dann nötig, wenn die korrekte Übersetzung des
Originaldokuments bestätigt werden soll.
Alle gerichtlich vereidigten Übersetzer, auch beeidigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer genannt, haben eine Hochschulausbildung, sind staatlich anerkannte Übersetzer, oder
verfügen über vergleichbare Qualifikationen. Sie können davon ausgehen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um Ihr Dokument korrekt und präzise zu übersetzen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung in Berlin und Potsdam benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an einen professionellen Dienstleister wie uns zu wenden.
So können Sie sicher sein, dass Sie eine qualitativ hochwertige beglaubigte Übersetzung zu einem erschwinglichen Preis erhalten.
Erhalten Sie schnell und bequem ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente - akzeptiert in Berlin & Potsdam, sowie in ganz Deutschland. Um möglichst schnell ein Angebot erstellen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns das zu übersetzende Dokument in digitaler Form (PDF, jpeg etc.) schicken - gerne per E-Mail oder WhatsApp. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und Dokumente ist für uns selbstverständlich.
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung einer Seite liegen erfahrungsgemäß zwischen 30,00€ und 60,00€ (inkl. MwSt.), abhängig von Sprachkombination, Layout/Formatierungsaufwand und andere
Faktoren wie z.B. handschriftliche Einträge, welche schwer lesbar sind.
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der komplette Inhalt des Ausgangsdokuments wortgetreu wiedergegeben werden (auch Apostillen, Stempel). Daher ist es wichtig, dass uns jedes Dokument zur
Einsicht zugeschickt wird (per Mail), bevor wir ein Angebot machen können.
Wenn Sie ein unverbindliches Angebot erhalten möchten oder weitere Fragen zu unserem Angebot haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Um ohne weitere Nachfragen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können, benötigen wir folgende Informationen per E-Mail:
1. Einen vollständigen und lesbaren Scan der Dokumente (Stempel, Apostille etc. müssen komplett sichtbar sein). Eine vertrauliche Behandlung uns zugesandter Daten und Dokumente ist für uns
selbstverständlich.
2. Eine kurze Angabe, ob die beglaubigte Übersetzung zur Nutzung in Deutschland oder in einem anderen Land bestimmt ist.
3. Gewünschter Liefertermin (bitte 1 bis 2 Tage für normalen Postversand beachten; Expressversand und Versand per Einschreiben möglich).
4. In welches Land soll die Übersetzung versendet werden.
1. Anfrage
Sie schicken uns alle wichtigen Informationen und einen Scan der Dokumente per E-Mail zu.
2. Angebot
Wir schicken Ihnen innerhalb von 24h ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
3. Bestellung
Sie bestätigen den Auftrag bequem per E-Mail und bezahlen den vereinbarten Betrag per Überweisung oder Paypal.
4. Lieferung
Wir fertigen Ihre beglaubigte Über-setzung an und schicken diese pünktlich per Post an die vereinbarte Adresse.
Für offizielle Zwecke werden von Standesämtern, Gerichten, Konsulaten, Meldebehörden, Krankenkassen, Universitäten etc. oft beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten
(Hochschulzeugnis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Meldebestätigung, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde, Führerschein, Steuerbescheid, Testament etc.) verlangt, um so eine
verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.
Unsere vereidigten Fachübersetzer sind gerichtlich dazu ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. Die Übersetzer werden von den
dafür zuständigen Stellen (Landgericht des jeweiligen Bundeslandes) ernannt.
Die Beglaubigung geschieht durch einen Stempel, eine persönliche Erklärung und Unterschrift des Übersetzers. Am wichtigsten ist dabei die Original-Unterschrift auf der Übersetzung. Nur sie ist
rechtlich relevant. Aus diesem Grund können beglaubigte Übersetzungen nicht kopiert werden, ohne ihren Rechtsstatus zu verlieren. Wenn mehrere Exemplare benötigt werden, müssen auch mehrere
Originalexemplare der Übersetzung bestellt werden.
Eine kleine Auswahl von offiziellen Dokumenten, die wir mit Beglaubigung für unsere Kunden in Berlin, Potsdam und ganz Deutschland übersetzen:
Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung mit Gültigkeit in Berlin oder Potsdam bzw. in Deutschland benötigen, können Sie uns hier kontaktieren. Wir beraten Sie gern!