Heute haben wir die Übersetzung einer Klageschrift aus der spanischen in die deutsche Sprache fertiggestellt. Die Übersetzung dient dem eigenen Verständnis eines Beteiligten und wurde daher ohne Beglaubigung angefertigt. Die Klage wurde Ende Juni 2020 eingereicht.
Es geht um ein Bauvorhaben auf Mallorca für das der Bauherr noch ca. die Hälfte der vereinbarten Gesamtsumme schuldet. Bei der geschuldeten Summe handelt es sich um nicht weniger als eine viertel Million Euro. Die Vereinbarung für den vertragsgegenständlichen Bau zwischen Baufirma und Bauherr wurde bereits im Jahr 2011 getroffen. Zunächst darf man sich fragen, warum erst jetzt Klage eingereicht wurde. Der Streit dauert anscheinend schon länger.
Der beklagte Bauherr war beim Bau anwesend und hat zu keinem Zeitpunkt Beschwerde über die ausgeführten Arbeiten eingelegt. Es geht vermutlich darum, dass der Bauherr im Nachhinein mit dem angesetzten Bauwert nicht einverstanden ist. Leider gewährt dieser einem Sachverständigen keinen Zutritt, so dass auch kein exaktes Sachverständigengutachten erstellt werden kann.
Eine einfache und einvernehmliche Lösung scheint in diesem Fall schwierig. Ein Gerichtsprozess scheint unausweichlich zu sein. Bei ähnlichen Fällen müssen oft zum Bauvertrag gehörige Dokumente wie Kostenvoranschläge, Bauleistungsbeschreibungen, Vereinbarungen und Gutachten übersetzt werden. Im weiteren Prozessverlauf auch Gerichtsbeschlüsse, Urteile und weitere rechtliche Dokumente.
Gerne stehen wir für die fachgerechte Übersetzung genannter Dokumente zur Verfügung, falls nötig auch mit Beglaubigung sofern dies von einem Gericht verlangt werden sollte.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder einen Kostenvoranschlag.
Ihr Team von Bartsch Pacheco Translations